Vorteile einer Mitgliedschaft

  • Mitbestimmung durch Stimmrecht an der Mitgliederversammlung (Aktiv Mitglieder)
  • Austausch und Vernetzung mit engagierten Apothekerinnen und Apothekern
  • Zugang zum Mitgliederbereich der PCN-S Website mit zusätzlichen Informationen und Materialien
  • Kostenloser PCN-S Newsletter – regelmäßige Informationen zu aktuellen Themen und Entwicklungen
  • Teilnahme an Coffee Breaks – fachliche Inputs mit anschliessendem Austausch unter Berufskolleg:innen mit der Möglichkeit FPH Punkte zu erlangen. FPH Punkte: Für Aktiv Mitglieder kostenlos. Passiv Mitglieder bezahlen einen Unkostenbeitrag von 15 Franken.

Jahresbeitrag

  • Aktivmitglieder: CHF 60.00  |  Passivmitglieder: CHF 30.00  |  Studierende (inkl. Doktorierende): CHF 30.0

Statuten

  1. NAME, SITZ und RECHTSFORM

    Unter dem Namen ‘Pharmaceutical Care Network Switzerland’ besteht ein Verein im Sinne von Art. 64ff. ZGB mit Sitz in Basel-Stadt, Schweiz.

    Der Verein verwendet in den jeweiligen Landesteilen synonym die Bezeichnungen ‘Netzwerk Pharmazeutische Betreuung Schweiz’ (D-CH), ‘Réseau Soins Pharmaceutiques Suisse’ (F-CH), ‘Rete Cura Farmaceutica Svizzera’ (I-CH).

  2. GRUNDLAGEN

    Das Konzept von ‘Betreuung’ beinhaltet als Kernelement einen persönlich geleisteten Beitrag zur Förderung einer anderen Person. Unter ‘Pharmazeutischer Betreuung’ wird basierend auf der Definition des Pharmaceutical Care Network Europe (PCNE) die individuelle Zuwendung der Apothekerschaft mit all ihren Möglichkeiten und Kompetenzen zu Gunsten des Patienten verstanden. Dies mit dem Ziel, den wirksamen, sicheren und rationalen Einsatz von Medikamenten und Dienstleistungen zu garantieren und damit den/die Patienten/in im Erreichen von individuellen therapeutischen Zielen sowie der Erhaltung höchstmöglicher Lebensqualität zu unterstützen. In der Praxis soll dies in der institutionellen und ambulanten Versorgung umgesetzt werden.

  3. ZIEL

    Der Verein hat die unabhängige Förderung der pharmazeutischen Betreuung in der Schweiz zum Ziel.

    Der Verein erreicht dieses Ziel durch:

    1. Vernetzung von Vertreter/innen der Offizin- und Spitalpharmazie, der akademischen Institutionen und der Organisationen der Gesundheitsversorgung;
    2. Förderung von Forschung, Entwicklung und Implementierung evidenzbasierter Dienstleistungen;
    3. Förderung von Aus-, Weiter- und Fortbildung;
    4. Förderung von lokalen, nationalen und internationalen Modellprojekten und deren wissenschaftlichen Evaluation;
    5. Förderung des interdisziplinären, interprofessionellen sowie interinstitutionellen Austauschs;
    6. Austausch und Kollaboration mit vergleichbaren nationalen sowie internationalen Netzwerken.
  4. MITGLIEDSCHAFTEN
    1. Aktivmitglieder

      Personen, welche sich mit den Zielen des Vereins identifizieren, können Aktivmitglieder werden. Sie verpflichten sich zur Mitarbeit, sind stimmberechtigt und wählbar, und bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag.

    2. Passivmitglieder

      Natürliche Personen mit Sympathien für den Verein ohne Verpflichtung zur aktiven Teilnahme. Kein Stimmrecht, kein Wahlrecht, jährlicher Mitgliederbeitrag.

    3. Referenzapotheken

      Juristische Personen, die aktiv teilnehmen und Standards umsetzen. Der/die Geschäftsführer/in ist Aktivmitglied und Vertretung der Apotheke.

    4. Institutionelle Mitglieder

      Juristische Personen mit Sympathie für den Vereinszweck. Kein Stimmrecht, kein Wahlrecht, jährlicher Beitrag; mögliche Befreiung für gemeinnützige Institutionen.

    5. Ehrenmitglieder

      Besonders verdiente Mitglieder, beitragsfrei und ohne Mitgliedschaftsrechte.

    6. Beitritt

      Schriftliches Gesuch an den Vorstand, der über Aufnahme entscheidet.

    7. Austritt

      Jederzeit schriftlich möglich; Beitragspflichten des laufenden Jahres bleiben bestehen.

    8. Ausschluss

      Vorstand kann suspendieren; MV entscheidet über endgültigen Ausschluss.

  5. VEREINSORGANISATION

    Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung (MV), der Vorstand, der/die Präsident/in, der/die Kassier/in sowie die Revisor/innen.

    1. Mitgliederversammlung (MV)

      Findet jährlich statt, entscheidet über Berichte, Budget, Beiträge, Wahlen, Fonds, Ehrenmitglieder und Ausschlüsse.

      • Genehmigung des Protokolls und Jahresberichts
      • Genehmigung des Revisionsberichts und der Jahresrechnung
      • Décharge des Vorstandes
      • Beschluss zu Budget und Mitgliederbeiträgen
      • Genehmigung von Fonds-Reglementen
      • Wahl von Präsident/in, Kassier/in, Generalsekretär/in und weiteren Mitgliedern
      • Wahl von zwei Revisor/innen
      • Ernennung von Ehrenmitgliedern
      • Ausschluss von Mitgliedern auf Antrag des Vorstandes
    2. Vorstand

      Alle zwei Jahre gewählt; besteht aus Präsident/in, Generalsekretär/in, Kassier/in und bis zu zwei Beisitzern. Verantwortlich für Aufnahme, Suspendierung, MV, Aktivitäten, Fondsvergabe, Vertretung des Vereins und Datenschutz.

    3. Der/die Präsident/in

      Leitet MV und Vorstandssitzungen, erstellt Jahresbericht, Hauptansprechperson nach innen und außen.

    4. Der/die Kassier/in

      Führt Buchhaltung, erstellt Jahresrechnung und Budget, schlägt Mitgliederbeiträge vor.

    5. Die Revisor/innen

      Prüfen jährlich die Buchführung und berichten der MV.

    6. Der/die Generalsekretär/in

      Stellvertretung des Präsidiums, führt Protokolle, Mitgliederverwaltung, Archiv, Öffentlichkeitsarbeit.

    7. Der wissenschaftliche Beirat

      Berät Vorstand in wissenschaftlichen Fragen, beurteilt Förderanträge, sichert methodische Qualität.

    8. Arbeitsgruppen (AG)

      Werden vom Vorstand gebildet, bestehen aus Mitgliedern und externen Personen, arbeiten selbständig und berichten an den Vorstand.

  6. FINANZIERUNG / HAFTUNG / GEMEINNÜTZIGKEIT

    Die Mitgliederversammlung legt jährlich die Beiträge fest. Der Verein haftet nur mit Vereinsvermögen; persönliche Haftung ist ausgeschlossen.

  7. STATUTENÄNDERUNGEN

    Statutenänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder an einer ordentlichen MV.

  8. AUFLÖSUNG DES VEREINS

    Die Auflösung kann mit ¾-Mehrheit beschlossen werden. Das verbleibende Vermögen geht an eine der Pharmazie nahestehende Stiftung zur gemeinnützigen Verwendung.

  9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    Diese Statuten wurden von der 1. Mitgliederversammlung am 9. April 2019 beschlossen und treten sofort in Kraft.

Registrierung